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   LSG Berlin-Brandenburg, 13.03.2015 - L 22 LW 3/13   

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https://dejure.org/2015,8191
LSG Berlin-Brandenburg, 13.03.2015 - L 22 LW 3/13 (https://dejure.org/2015,8191)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 13.03.2015 - L 22 LW 3/13 (https://dejure.org/2015,8191)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 13. März 2015 - L 22 LW 3/13 (https://dejure.org/2015,8191)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 15 SGB 9, § 3 Abs 1 Nr 1 ALG, § 3 Abs 4 S 1 ALG, § 3 Abs 4 S 2 Nr 2 ALG
    Befreiung von der Versicherungspflicht als Landwirt - Arbeitseinkommen - Ansparrücklagen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rentenversicherung - Befreiung von der Versicherungspflicht als Landwirt; Arbeitseinkommen; Ansparrücklagen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 10.05.2007 - B 10 LW 7/05 R

    Alterssicherung der Landwirte - Befreiung von der Versicherungspflicht eines

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 13.03.2015 - L 22 LW 3/13
    Damit gehört auch die Regelung des § 7 g EStG zu den allgemeinen Gewinnermittlungsvorschriften und ist damit bei der Ermittlung des Arbeitseinkommens zu berücksichtigen (Bundessozialgericht - BSG, Urteil vom 21. Juni 2011 - B 4 AS 21/10 R, abgedruckt in BSGE 108, 258 = SozR 4-4200 § 11 Nr. 39; BSG, Urteil vom 10. Mai 2007 - B 10 LW 7/05 R, abgedruckt in SozR 4-5868 § 3 Nr. 2).

    Mit dem Wegfall der Arbeitslosenhilfe zum 1. Januar 2005 ist, sofern dem Existenzgründungszuschuss bis dahin möglicherweise zum Teil fürsorgerechtlichen Charakter zukam (so erörtert für das Überbrückungsgeld nach § 57 SGB III: BSG, Urteil vom 10. Mai 2007 - B 10 LW 7/05 R), ein solcher fürsorgerechtlicher Charakter jedenfalls entfallen, denn das an die Stelle der Arbeitslosenhilfe getretene Arbeitslosengeld II vermittelt keinen Anspruch auf (Überbrückungsgeld bzw.) einen Existenzgründungszuschuss.

    Damit hat der Gesetzgeber Abstand von fürsorgerechtlichen Elementen genommen und den Aspekt der Vergleichbarkeit mit den ausdrücklich genannten Erwerbseinkommensersatzleistungen des § 3 Abs. 4 Satz 2 Nr. 2 ALG gestärkt (BSG, Urteil vom 10. Mai 2007 - B 10 LW 7/05 R).

  • BSG, 21.06.2011 - B 4 AS 21/10 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Aufhebung Verwaltungsakt wegen

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 13.03.2015 - L 22 LW 3/13
    Damit gehört auch die Regelung des § 7 g EStG zu den allgemeinen Gewinnermittlungsvorschriften und ist damit bei der Ermittlung des Arbeitseinkommens zu berücksichtigen (Bundessozialgericht - BSG, Urteil vom 21. Juni 2011 - B 4 AS 21/10 R, abgedruckt in BSGE 108, 258 = SozR 4-4200 § 11 Nr. 39; BSG, Urteil vom 10. Mai 2007 - B 10 LW 7/05 R, abgedruckt in SozR 4-5868 § 3 Nr. 2).

    Die Nichtbesteuerung der erzielten Gewinne in Höhe der Ansparrücklage führte dazu, dass beim Steuerpflichtigen im Jahr der Bildung der Ansparrücklage eine erhöhte Liquidität vorlag (BSG, Urteil vom 21. Juni 2011 - B 4 AS 21/10 R unter Hinweis auf BSG, Urteil vom 5. September 2006 - B 7a AL 38/05, abgedruckt in SozR 4-4300 § 141 Nr. 2).

  • BSG, 05.09.2006 - B 7a AL 38/05 R

    Arbeitslosengeld - Anrechnung von Nebeneinkommen aus selbstständiger Tätigkeit -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 13.03.2015 - L 22 LW 3/13
    Die Nichtbesteuerung der erzielten Gewinne in Höhe der Ansparrücklage führte dazu, dass beim Steuerpflichtigen im Jahr der Bildung der Ansparrücklage eine erhöhte Liquidität vorlag (BSG, Urteil vom 21. Juni 2011 - B 4 AS 21/10 R unter Hinweis auf BSG, Urteil vom 5. September 2006 - B 7a AL 38/05, abgedruckt in SozR 4-4300 § 141 Nr. 2).

    Daran änderte auch die Tatsache nichts, dass im Falle der fehlenden Investition eine gewinnerhöhende Auflösung der Ansparrücklage spätestens am Ende des zweiten auf die Bildung der Rücklage folgenden Wirtschaftsjahres erfolgen musste (BSG, Urteil vom 5. September 2006 - B 7a AL 38/05 R).

  • BSG, 16.10.2002 - B 10 LW 5/01 R

    Alterssicherung der Landwirte - Befreiung - Versicherungspflicht - Ehegatte -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 13.03.2015 - L 22 LW 3/13
    Der maßgebende Begriff der Regelmäßigkeit setzt eine gewisse Stetigkeit, Dauer und Gesetzmäßigkeit voraus (BSG, Urteil vom 16. Oktober 2002 - B 10 LW 5/01 R, abgedruckt in SozR 3-5868 § 3 Nr. 5).
  • BSG, 02.12.1999 - B 10 LW 6/99 R

    Keine Befreiung von der Alterssicherung der Landwirte bei Arbeitslosenhilfebezug

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 13.03.2015 - L 22 LW 3/13
    Beim Existenzgründungszuschuss handelt es sich nicht um eine Leistung mit fürsorgerechtlichem Charakter wie der Arbeitslosenhilfe, die deswegen weder Erwerbsersatzeinkommen noch eine vergleichbare Leistung im Sinne des § 3 Abs. 4 Satz 3 ALG darstellte (BSG, Urteil vom 2. Dezember 1999 - B 10 LW 6/99 R, abgedruckt in SozR 3-5868 § 3 Nr. 2).
  • LSG Bayern, 29.03.2017 - L 1 LW 2/14

    Befreiung von der Versicherungspflicht in der landwirtschaftlichen Alterskasse

    Dies lässt es als gerechtfertigt erscheinen, auch im Rahmen der Entscheidung über die Befreiung von der Versicherungspflicht zur Alterssicherung der Landwirte für die auf das Jahr bezogene Prognose von dem bekannten letzten Jahreseinkommen auszugehen (ebenso LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 13. März 2015, Az. L 22 LW 3/13, in juris Rn. 43).
  • LSG Bayern, 12.07.2018 - L 1 LW 8/16

    Gründungszuschuss stellt eine einem Erwerbsersatzeinkommen vergleichbare Leistung

    Der im streitigen Zeitraum auf der Grundlage von §§ 57, 58 SGB III i.d.F. vom 20.07.2006 gezahlte Gründungszuschuss stellt zur Überzeugung des Senats eine einem der in § 3 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. § 3 Abs. 4 ALG genannten Erwerbsersatzeinkommen vergleichbare Leistung dar (so auch Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 13. März 2015 - L 22 LW 3/13 -, juris, zum früheren Existenzgründungszuschuss nach § 421 l Abs. 1 SGB III und BSG, Urteil vom 10. Mai 2007 - B 10 LW 7/05 R -, SozR 4-5868 § 3 Nr. 2 zum früheren Überbrückungsgeld).
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